Wunschkennzeichen in Greifswald 2026: So sichern Sie sich Ihre bevorzugte HGW-Kombination
Wo Sie ein Wunschkennzeichen für Greifswald reservieren
Für Zulassungsangelegenheiten in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig. Unser Wunschkennzeichen reservieren wir deshalb nicht bei der Stadtverwaltung, sondern über den offiziellen Online-Dienst der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises. Den passenden Einstieg finden wir auf der Website des Landkreises im Bereich Straßenverkehr beziehungsweise Kfz-Zulassung.

Für Fahrzeuge mit Zulassungsbezug zu Greifswald steht das Unterscheidungszeichen HGW zur Verfügung. Je nach Wohn- oder Betriebssitz und aktueller Kennzeichenregelung des Landkreises können im Portal gegebenenfalls weitere regionale Kürzel angeboten werden. Wenn wir ausdrücklich ein Greifswalder Kennzeichen möchten, wählen wir HGW aus.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Reservierung und Zulassung: Die Online-Abfrage hält lediglich eine verfügbare Kombination für einen bestimmten Zeitraum frei. Sie meldet das Fahrzeug weder an noch um. Für die eigentliche Zulassung benötigen wir anschließend einen Termin oder – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – einen internetbasierten Zulassungsvorgang über i-Kfz. Am sichersten ist immer das direkt verlinkte Behördenportal: kommerzielle Vermittlungsseiten sind für die Reservierung nicht erforderlich.
Schritt für Schritt zur Online-Reservierung
Im Reservierungsdienst wählen wir zunächst das gewünschte Unterscheidungszeichen HGW. Danach geben wir Buchstaben und Zahlen in die vorgesehenen Felder ein. Das System zeigt unmittelbar an, ob die Kombination noch verfügbar und nach den geltenden Regeln zulässig ist.
Ist unser Favorit frei, erfassen wir die verlangten persönlichen Angaben. Üblicherweise gehören dazu Name, Anschrift und gegebenenfalls Kontaktdaten. Alle Angaben sollten exakt mit den Daten der Person oder des Unternehmens übereinstimmen, auf die beziehungsweise das das Fahrzeug zugelassen werden soll. Nach dem Absenden erhalten wir eine Reservierungsbestätigung oder Reservierungsnummer. Diese speichern wir als PDF, drucken sie aus oder notieren die Nummer für den Zulassungstermin.
Kennzeichenschilder sollten wir erst prägen lassen, wenn die Reservierung bestätigt wurde. Eine erfolgreiche Suche allein genügt nicht: Zwischen Abfrage und verbindlicher Speicherung könnte ein anderer Nutzer dieselbe Folge auswählen.
Verfügbarkeit prüfen und passende Kennzeichenkombinationen finden
Beliebte Varianten wie Initialen plus Geburtsjahr sind häufig bereits vergeben. Deshalb lohnt es sich, mehrere Alternativen vorzubereiten. Wir können die Reihenfolge der Initialen tauschen, ein anderes bedeutungsvolles Datum verwenden oder eine zusätzliche Ziffer ergänzen. Statt HGW-AB 10 kämen beispielsweise HGW-BA 10, HGW-AB 110 oder HGW-A 101 infrage – sofern Fahrzeugart, Platzangebot und Portal diese Formate erlauben.
Bei Motorrädern, US-Importen und Fahrzeugen mit kleinem Kennzeichenausschnitt spielt die Länge eine besondere Rolle. Ein kurzes Kennzeichen wird nicht allein deshalb zugeteilt, weil es optisch besser gefällt. Die Zulassungsstelle kann einen technischen Nachweis oder eine Vorführung verlangen. Wir sollten daher vor dem Kauf kurzer Schilder klären, welche Abmessungen tatsächlich genehmigt werden.
Zulässige Kombinationen und gesperrte Kürzel
Auf das Ortskürzel HGW folgen grundsätzlich ein oder zwei Buchstaben sowie eine Zahlenfolge. Die konkrete Zeichenzahl hängt von der Fahrzeugart und dem verfügbaren Platz auf dem Schild ab. Eine Zahlenfolge beginnt normalerweise nicht mit null: Kombinationen wie „A 01″ werden daher in der Regel nicht vergeben. Auch identische Kennzeichen können nicht parallel für zwei regulär zugelassene Fahrzeuge reserviert werden.
Bestimmte Buchstaben- und Zahlenfolgen sind bundesweit oder aufgrund regionaler Vorgaben gesperrt. Das betrifft insbesondere Kürzel mit erkennbarem Bezug zum Nationalsozialismus oder zu verfassungsfeindlichen Organisationen. Häufig ausgeschlossen sind etwa HJ, KZ, NS, SA und SS. Weitere Kombinationen können gesperrt werden, wenn sie beleidigend, diskriminierend oder anderweitig sittenwidrig wirken. Auch Zahlencodes werden im jeweiligen Zusammenhang geprüft.
Die technische Verfügbarkeitsanzeige ist deshalb nicht die letzte rechtliche Entscheidung. Selbst eine zunächst reservierbare Folge begründet keinen Anspruch auf Zuteilung. Die Zulassungsbehörde darf ein Kennzeichen bei der abschließenden Prüfung ablehnen. Wenn wir zweifelhafte oder provozierende Kombinationen vermeiden, sparen wir Rückfragen, zusätzliche Kosten und einen möglicherweise erfolglosen Termin.

Gebühren, Zahlungsarten und zusätzliche Kosten
Für ein Wunschkennzeichen fällt nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung üblicherweise ein Aufschlag von 10,20 Euro an. Für die vorherige Reservierung kommen 2,60 Euro hinzu. Zusammen kostet ein online reserviertes Wunschkennzeichen damit normalerweise 12,80 Euro zusätzlich zu den regulären Zulassungsgebühren.
Nicht enthalten sind die Kennzeichenschilder. Je nach Anbieter, Schildformat und Stückzahl liegen deren Preise oft bei ungefähr 15 bis 40 Euro pro Paar: Sondergrößen können teurer sein. Hinzu kommen die Gebühren für den jeweiligen Verwaltungsvorgang, etwa Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung. Wer einen Zulassungsdienst beauftragt, bezahlt außerdem dessen Service- und gegebenenfalls Versandkosten.
Die 12,80 Euro werden häufig erst bei der Zulassung erhoben, nicht schon während der Online-Suche. Welche Zahlungsarten in der zuständigen Dienststelle akzeptiert werden, sollten wir vor dem Termin prüfen. Kartenzahlung ist vielerorts vorgesehen, Bargeld jedoch nicht an jedem Standort oder Schalter. Bei i-Kfz erfolgt die Zahlung über die im Portal angebotenen elektronischen Verfahren. Maßgeblich ist stets die Gebührenanzeige des konkreten Vorgangs.
Reservierungsdauer, Verlängerung und Übertragung
Ein reserviertes Wunschkennzeichen bleibt nur befristet gespeichert. Die genaue Dauer legt die zuständige Behörde fest und nennt sie in der Reservierungsbestätigung. Wir sollten uns deshalb nicht auf Fristen anderer Landkreise verlassen: Je nach Zulassungsbezirk können Reservierungen beispielsweise einige Wochen oder mehrere Monate gelten.
Findet die Zulassung nicht innerhalb der angegebenen Frist statt, wird die Kombination in der Regel automatisch freigegeben. Eine Verlängerung ist nicht immer direkt möglich. Je nach System müssen wir erneut reservieren oder rechtzeitig die Zulassungsstelle kontaktieren. Dabei besteht das Risiko, dass das Kennzeichen zwischenzeitlich vergeben wird. Eine Reservierung stellt zudem keinen dauerhaften Rechtsanspruch dar.
Auch die Übertragung auf eine andere Person funktioniert nicht automatisch. Da die Daten des Reservierenden mit dem späteren Halter abgeglichen werden können, sollte die Reservierung von Anfang an auf den richtigen Namen erfolgen. Soll eine bevollmächtigte Person den Behördengang übernehmen, bleibt der künftige Halter dennoch in den Zulassungsunterlagen angegeben. Bei einem Halterwechsel oder beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gelten gesonderte Regeln zur Kennzeichenmitnahme: eine bloße Reservierungsnummer ersetzt diese Prüfung nicht.
Benötigte Unterlagen und Ablauf bei der Zulassung
Welche Dokumente wir vorlegen müssen, richtet sich nach dem Vorgang. Für eine gewöhnliche Zulassung benötigen wir typischerweise:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II und bei bereits zugelassenen Fahrzeugen auch Teil I,
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
- ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer,
- den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, soweit erforderlich,
- die Reservierungsbestätigung beziehungsweise Reservierungsnummer,
- bei Vertretung eine Vollmacht und Ausweisdokumente nach den Behördenvorgaben.
Bei Firmen, Vereinen, Minderjährigen, Importfahrzeugen oder Erbfällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Für ein fabrikneues Fahrzeug kann außerdem die Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte CoC-Papier, relevant sein. Bei einer Umschreibung bringen wir gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichenschilder mit.
Vor dem Termin kontrollieren wir Namen, Anschrift, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und eVB sorgfältig. Am Schalter prüft die Behörde die Dokumente, ruft unsere HGW-Reservierung auf und erhebt die Gebühren. Anschließend lassen wir die Schilder prägen, sofern das nicht bereits nach bestätigter Reservierung geschehen ist. Nach dem Anbringen der Stempelplaketten und der HU-Plakette sind die Kennzeichen gültig.
Für i-Kfz benötigen wir unter anderem einen geeigneten Online-Ausweis mit aktivierter Funktion, die AusweisApp und zulässige Sicherheitscodes auf den Fahrzeugdokumenten beziehungsweise Plaketten. Da nicht jedes Fahrzeug und jeder Sonderfall online bearbeitet werden kann, prüfen wir die Voraussetzungen vorab im Portal des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
